Reise-Informationen

Hilfreiche Links
Aktuelle Informationen zu einzelnen Ländern und Sicherheitshinweise
des Auswärtigen Amtes finden Sie hier, Telefon 030 - 5000-2000
Eine Übersicht über Visumerfordernisse für deutsche Staatsangehörige finden Sie ebenfalls auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Aktuelle Gesundheitsinformationen zu Ihrem Reiseland finden Sie hier.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in zahlreichen Ländern medizinische Verdachtskontrollen durchgeführt werden, die zu Reisebehinderungen und Quarantänemaßnahmen führen können. Weiterführende Informationen finden Sie u.a. auf folgenden Websites:
Robert Koch-Institut (RKI):
www.rki.de
Weltgesundheitsorganisation (WHO):
www.who.int
Centers for Disease Control, Atlanta: www.cdc.gov

Stornierung gebuchter Reisen in Krisenfällen
Die häufigste Frage ist sicherlich, ob im Falle einer Krise bereits gebuchte Reisen storniert werden können. Hierfür gilt: Sämtliche Reiseziele, für die vom Auswärtigen Amt eine Warnung ausgesprochen wurden, können kostenlos storniert werden.
Reisen in Zielgebiete, für die keine Reisewarnung ausgesprochen wurden, können nur gemäß den AGB der Veranstalter und deren gültigen Stornobedingungen storniert werden.
Die AGB von lastminute.com GmbH finden Sie hier.
Oft reagieren die Veranstalter allerdings bereits weit vor einer expliziten Reisewarnung durch das Auswärtige Amt. Zur Stornierung gebuchter Reisen beachten Sie bitte unsere Stornierungshinweise sowie die Regelungen der einzelnen Veranstalter und Fluglinien.
Wenden Sie sich an unseren Kundenservice, wenn Sie Fragen haben oder eine Stornierung vornehmen möchten - wir empfehlen, eine Stornierung schriftlich vorzunehmen.
Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice (Box rechts)

Aktuelle Hinweise
Voraussichtlich am 1. Juni 2007 treten auf den Flughäfen in Thailand - darunter auch in Bangkok und Phuket - neue Sicherheitsbestimmungen in Kraft. Bei Passagierflügen ab Thailand wird dabei die Menge an Flüssigkeiten im Handgepäck eingeschränkt.
Dem thailändischen Verkehrsministerium liegt eine Verordnung zur Verschärfung der Handgepäckregelung vor, die nach Angaben der Flughafenmanagement-Gesellschaft The Airports of Thailand (AOT) am 1. Juni in Kraft treten soll.
Entsprechend des Verordnungsvorschlages darf jeder Fluggast Flüssigkeiten in Behältern mitnehmen, deren Fassungsvermögen bei maximal 100 ml liegt. Alle diese Flüssigkeitsbehälter müssen gesammelt in einem Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter an den Sicherheitskontrollstellen am Flughafen vorgezeigt werden. Pro Person darf nur ein Plastikbeutel mitgeführt werden. Dieser muss transparent und verschließbar sein.
Persönlich verschriebene flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen im Handgepäck mitgeführt werden, müssen jedoch an den Sicherheitskontrollstellen am Flughafen vorgezeigt werden. Es empfiehlt sich, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die bestätigt, dass der Fluggast die Medikamente benötigt. Seit dem 1. März 2007 gelten bereits für Japan und Korea die in Europa gültigen EU-Bestimmungen zur Einschränkung der Flüssigkeiten im Flug-Handgepäck.
Mitglieder des Deutschen ReiseVerbands (DRV) können bei der DRV Service GmbH genormte Plastikbeutel mit Firmenaufdruck zu Sonderpreisen erwerben und ihren Kunden überreichen. Mehr auf der DRV-Seite im Shop-Bereich.

Die Europäische Kommission bittet Reiseunternehmen, ihren Kunden die folgende Neuregelung für die Geldein- und Ausfuhr mitzuteilen - zum Beispiel im Katalog.
Vom 15. Juni 2007 an müssen alle Personen, die mit Barmitteln im Wert vom 10.000 Euro oder mehr in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Regelung beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005. Mit dieser Maßnahme soll zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität sowie zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beigetragen werden.
Wer ist anmeldepflichtig?
Jede Person, die über die Außengrenze in die EU einreist oder aus der EU ausreist:
- mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld
- oder dem Gegenwert in anderen Währungen oder leicht konvertiblen Werten (zum Beispiel Obligationen, Aktien, Reiseschecks).
Wo muss die Anmeldung vorgenommen werden?
Die Anmeldung muss beim Zoll (oder einer anderen zuständigen Behörde) an der Kontrollstelle zur Einreise in die EU beziehungsweise Ausreise aus der EU vorgenommen werden.
Was geschieht bei unterlassener Anmeldung oder Falschmeldung?
- Die Barmittel werden sichergestellt und einbehalten;
- eventuelle Einleitung eines Strafverfahrens.
Ein Faltblatt der EU-Kommisssion mit der Neuregelung ist exklusiv für DRV-Mitglieder hier hinterlegt:
070529_EU-Kommission_Steuern_Zollunion_02.pdf

Ab 13.02.2007 gelten bei British Airways neue Gepäckbestimmungen.
Die wichtigsten Änderungen:
- Die Gewichtsgrenze pro Gepäckstück sinkt von 32 auf 23 Kilo.
- Je nach Buchungsklasse sind 1 bis 3 Gepäckstücke am Check-In kostenfrei
- Übergepäck wird nicht mehr nach Gewicht berechnet, sondern nach Stückzahl. Für jeden Koffer, der über die Freigepäckgrenze hinausgeht, wird ein Pauschalbetrag fällig. Die Höhe hängt von der Flugstrecke und der Buchungsklasse ab.
- Sportausrüstung, wie Ski- und Surfbretter, Fahrräder und Tauchausrüstungen, wird künftig kostenlos mitgenommen.
Um die Umstellung auf das neue System zu erleichtern, werden Gepäckstücke mit einem Gewicht von bis zu 32kg weiterhin kostenfrei akzeptiert für alle Flugreisen, die bis zum 30. September 2007 beendet sind.
Weitere Informatien der British Airways zu diesem Thema finden Sie hier.
Neue Handgepäckbestimmungen für alle Flüge, die in Ländern der EU starten sowie für Anschlussflüge ab Europa (Stand: 02. November 2006):
Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle Inlandsflüge.
Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
- Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen maximal bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
- Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte „Zipper”) mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden
- Je ein Beutel pro Person
- Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden und in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen (Gilt nicht für Codeshareflüge.).

Einreise nach Großbritannien
Aufgrund der verschärften Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen in Großbritannien gelten bis auf weiteres folgende Regelungen Handgepäck. Pro Passagier darf 1 Stück Handgepäck mit folgendem Umfang mit in die Kabine genommen werden:
45cm x 35cm x 16cm (entspricht der Größe einer kleinen Notebooktasche)
Folgende Gegenstände sind nicht im Handgepäck erlaubt:
- Kosmetikartikel
- Toilettenartikel
- Flüssigkeiten jeglicher Art
- Getränke
Erlaubte Artikel im Handgepäck:
- elektronische Geräte (z.B. Notebook, Mobiltelefon)
- notwendige Arzneimittel, die während des Fluges benötigt werden (z.B. diabetische Arzneimittel)
- Babymilch und flüssige Babynahrung, auf die während des Fluges nicht verzichten werden kann, müssen von den Eltern vor Abflug gekostet werden.
Bestimmungen für Duty Free Artilel ab Großbritannien
Die nach der Sicherheitskontrolle im Duty Free Shop in Großbritannien eingekauften Artikel dürfen mit Ausnahme von USA Flügen mit an Bord genommen werden (außer Produkte mit flüssigem Inhalt!).
Sämtliche Produkte, die flüssig sind und/oder aus einer flüssigen Konsistenz bestehen, werden dem Fluggast abgenommen und dürfen auf keinen Fall mit ins Flugzeug genommen werden!
Alle Fluggesellschaften empfehlen Ihren Passagieren sich rechtzeitig, das heißt 3 Stunden vor Reiseantritt, am Flughafen einzufinden.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen zu Ihrem Flug haben, dann rufen Sie uns gerne an (Kundenservice-Nummer oben rechts unter dem Bild).
Das Auswärtige Amt gibt weitere aktuelle Hinweise.

Einreise in die USA
USA-Einreise Online-Anmeldung wird Pflicht!
Wer in die USA reisen will, muss ab 12. Januar online eine Einreisegenehmigung einholen – oder ein Visum beantragen. Bis dahin ist die Registrierung über das Internet noch freiwillig.
Reisende, die ohne Visum in die USA unterwegs sind, müssen sich dann mindestens 72 Stunden vor Abflug über das Reiseregistrierungssystem Esta der US-Heimatschutzbehörde anmelden, um eine Einreisegenehmigung zu erhalten.
Das Online-Verfahren steht bereits seit Herbst zur Verfügung und soll längerfristig das grüne Einreiseformular I-94W, das USA-Besuchern seit Langem bekannt ist, ablösen. Bis dahin sind jedoch beide Genehmigungsverfahren notwendig.
Der Airline-Verband Barig rät USA-Passagieren, sich möglichst frühzeitig online zu registrieren. Dies erleichtere nicht nur den Passagieren, sondern auch den Airlines das Check-in-Prozedere.
Sie können sich gleich hier Online anmelden!
Hier können Sie sich das entsprechende Informationsblatt der ESTA herunterladen:
ESTA Tearsheet German.pdf

Einreise nach Russland
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Reisen in die Russische Föderation sowie bei Transitreisen. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden.
Folgende Unterlagen sind bei der Visumbeantragung erforderlich:
- Original-Reisepass (mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig und mit mindestens 2 freien Seiten)
- Ein vollständig in Blockschrift ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag (zum Herunterladen und Ausdrucken hier klicken)
- Ein biometrisches Passbild
- Nachweis über eine abgeschlossene Auslandsreise - Krankenversicherung
- Für eine touristische Reise ist ein Touristenvisum (für maximal 4 Wochen) notwendig: die Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters (touristische Einladung), touristischer Voucher (Hotelgutschein).
- Der abgestempelte Original-Einzahlungsbeleg
Ausführliche Einreisebestimmungen sowie Visumantrag finden Sie hier: Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland
Das Auswärtige Amt gibt weitere aktuelle Hinweise: Sicherheitshinweise Russische Föderation

Stand: Februar 2010